Förderprogramm Hamburg Digital

Förderprogramm Hamburg Digital

Hamburger Digitalbonus bringt bis zu
50% Förderquote für Ihre IT-Security!
Profitieren Sie von staatlichen Zuschüssen bis zu 17.000 Euro
für unsere Leistungen!

Worum geht es?

Hamburger Unternehmen können seit dem 15. März 2021 von staatlichen Zuschüssen in Form des Hamburger Digitalbonus profitieren: Das Programm richtet sich an die Zielgruppe der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie Selbständige der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks mit Betriebsstätte in Hamburg. Die Förderung unterstützt Unternehmen dabei, ihre Digitalisierung voranzutreiben sowie ihre IT- und Informationssicherheit zu erhöhen.

Als zertifiziertes go digital-Partnerunternehmen gehört auch unser Leistungsangebot zu den förderungsfähigen Projekten des Förderprogramms Hamburg Digital.

Eine Cyber Strategy bildet die Basis für den wirkungsvollen Schutz Ihrer Systeme, Prozesse und Daten vor internen und externen Cyberangriffen

Der Aufbau des Digitalbonus im Überblick

Der Hamburger Digitalbonus gliedert sich in die folgenden zwei aufeinander aufbauenden Module: Digital Check und Digital Invest.

Modul 1 Hamburg Digital Check

Im Modul 1 werden Ausgaben für Beratungsdienstleister gefördert, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben. Hierzu gehören z.B. auch Beratungen zu Realisierungskonzepten für die Cyber Security (Erstberatungen zum Erarbeiten eines Cyber Security Konzepts mit Inhalten wie unternehmensspezifisch entwickelte Maßnahmen, die damit angestrebten Ziele, die zur Umsetzung notwendigen Ressourcen und Investitionen sowie ein Umsetzungszeitplan). Die maximale Fördersumme liegt bei 5.000 Euro mit einer Förderquote vom 50%. Das Modul 1 hat am 15. März 2021 gestartet.

Modul 2 Hamburg Digital Invest

Bezuschussung von Investitionen in Hard- und Software sowie externe Dienstleister. Die maximale Fördersumme liegt bei 17.000 Euro mit einer Förderquote vom 30%. Das Modul 2 startet am 12. April 2021.

Sie benötigen für die Antragsstellung vorgelagerte Beratung oder eine Förderwürdigkeitsbestätigung?

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